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AGB

1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1       Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3.      Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4       Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt die die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, dir ihr dem Simm und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2 Umfang des Beratungsauftrages

2.1       Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2       Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Bodywear Consulting empfohlenen oder mit Bodywear Consulting abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Bodywear Consulting die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

2.3       Der konkrete Inhalt und Umfang der von Bodywear Consulting zu erbringender Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Bodywear Consulting den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Bodywear Consulting auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

2.4       Bodywear Consulting legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Bodywear Consulting nicht verpflichtet.

 

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1       Der Auftraggeber stellt dir zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffen zur Verfügung.

3.2       Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.3       Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

 

4 Berichterstattung / Berichtspflicht

4.1       Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

4.2       Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werks weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

5 Seminare, Trainings und Workshops von Bodywear Consulting

5.1       Die auftretenden Trainer und/oder Seminar- und Workshopleiter sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für den Inhalt des Seminarvortrages. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen der Seminar-, Workshop- und/oder Trainingsprogramme vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers, sowie eine damit einhergehende Änderung des Termins und Ortes.

5.2       Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Auftraggeber bekannt.

5.3       Mit der Buchung eines Seminars, Trainings oder Workshops erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aufgezeichnet werden, dass diese für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters verwendet werden können.

 

6 Sicherung der Leistungen / Vergütung

6.1       Die Vergütung der Beratungsleistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

6.2       Bei Buchungen von Seminaren, Trainings und Workshops sind die Gebühren spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Sollte am Seminar/Workshop Termin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar/Workshop. Die Anmeldung ist für den Seminar- und/oder Workshop Teilnehmer verbindlich. Bei Storno bis vier Wochen vor Seminar-/Workshop-Beginn wird dem Teilnehmer nichts, danach 30% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr fällig. Kann ein Teilnehmer wegen Krankheit, Todesfall, Unfall oder sonstigen Umständen am gebuchten Seminar, Training oder Workshop nicht teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises. Dem Veranstalter steht es frei, den Teilnehmer aus Kulanz und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises, auf ein anderes Seminar umzubuchen oder kostenfrei zu stornieren.

6.3       Der Auftraggeber bzw. Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung unter seiner genannten E-Mail-Adresse zugesendet wird.

 

7 Zahlungsmodalitäten

7.1       Bei der mit Bodywear Consulting vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

7.2       Die Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Diese sind spätestens am 30. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Bodywear Consulting angegebene Konto zu überweisen.

 

8 Schutz des geistigen Eigentums

8.1       Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Seminarunterlagen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

8.2       Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

9 Haftung / Schadenersatz

9.1       Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

9.2       Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätesten aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3       Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

10 Geheimhaltung / Datenschutz

10.1     Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

10.2     Weiteres verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3     Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

11 Dauer des Vertrages

11.1     Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrags bzw. Projekts.

11.2     Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

 

12 Schlussbestimmungen

12.1     Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2     Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist München.

12.3     Der Auftraggeber bzw. Seminarteilnehmer erklärt sich damit einverstanden vom Veranstalter via E-Mail, Postweg und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden

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